Geänderte Standes- und Ausübungsregeln

Für die Organisation von Personenbetreuung

Am 01.09.2024 tritt eine Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung in Kraft. Danach haben Agenturen der 24-Stunden-Betreuung die vertraglichen Grundlagen für betreute Menschen und Betreuungspersonen transparenter zu gestalten.

CareOrganise stellt die aktuellen Vertragsvorlagen für den Vermittlungs-, Betreuungs-, und Organisationsvertrag inkl. der Beilagen V1, B1 und O1 zur Verfügung und ermöglicht auch die Organisation der Inkassovollmacht.

Das Wesentliche zusammengefasst

Agenturen der 24-Stunden-Betreuung sind verpflichtet, vor Abschluss des Vermittlungs- bzw. Organisationsvertrags den Interessenten bzw. Betreuungspersonen bei der ersten Kontaktaufnahme das Kostenblatt zugänglich zu machen. Das Kostenblatt hat zu enthalten:

  • Leistungsinhalte
  • Preise
  • Zahlungsmodalitäten und
  • Angebot einer Inkassovollmacht

In CareOrganise sind die transparente und individuelle Darstellung der Leistungen und Preise der Agentur von Beginn an möglich. Auch die Zahlungsmodalitäten sind beim Klienten individuell einstellbar und werden am Vertrag automatisch angedruckt. CareOrganise hat auch die aktuellen Vertragsvorlagen des Vermittlungs-, Betreuungs- und Organisationsvertrags bereits integriert.

Die Inkassovollmacht wird individuell zwischen der Agentur und der Betreuungsperson vereinbart und kann jederzeit flexibel beendet werden. Durch die Inkassovollmacht erhält die Agentur die Vollmacht, offene Forderungen der Betreuungsperson gegenüber dem Auftraggeber effizient einzuziehen.

Mit CareOrganise kann die Inkassovollmacht bei der Betreuungsperson individuell hinterlegt und in der Verrechnung berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen:

Zurück