Vermittlungsverträge einfach erstellt und verwaltet.
Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Organisation von Personenbetreuung ausüben, schließen mit der betreuungsbedürftigen Person einen sogenannten Vermittlungsvertrag. Dieser Vermittlungsvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern. Grundsätzlich sind solche Vereinbarungen frei zu gestalten, jedoch schreibt hier der Gesetzgeber ein paar Mindestanforderungen vor:
- den Namen (Firma) und die Anschrift der Vertragspartner,
- den Beginn und die Dauer des Vertragsverhältnisses,
- eine transparente Darstellung der Leistungsinhalte, die Fälligkeit und die Höhe des Preises, aufgegliedert nach den einzelnen Leistungsinhalten, die Zahlungsmodalitäten sowie die Angabe, ob der Vermittler Inkassovollmacht für den Personenbetreuer hat,
- Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, wobei vorzusehen ist, dass der Vermittlungsvertrag durch den Tod der betreuungsbedürftigen Person aufgehoben wird und der zur Ausübung des Gewerbes der Organisation von Personenbetreuung Berechtigte ein im Voraus gezahltes Entgelt anteilig zu erstatten hat sowie, dass der Vertrag von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden kann, und
- Angabe eines Kalendermonats aufgelöst werden kann, und Angabe eines in einem zeitlich angemessenen Ausmaß erreichbaren Ansprechpartners des Vermittlers.
Diese Mindestanforderungen an einen Vermittlungsvertrag sind auch öffentlich gut zugänglich, siehe dazu folgenden Referenzen.
Referenzen:Mit CareOrganise Verträge erstellen und verwalten
Um solche Verträge einfach und schnell zu erstellen, kann CareOrganise einen guten Beitrag leisten.
Ausgehend von einer sogenannten Vermittlung werden alle für den Vermittlungsvertrag relevanten Daten erfasst und per Klick in eine saubere PDF Datei verwandelt. Solche Vertragsvorlagen können selbst erstellt und gewartet werden. Alle erstellten Vertragsdokumente werden in einer fixierten Form gespeichert und sind in der Vermittlung und über den Klienten abrufbar. Verträge können auf diese Art und Weise schnell und einfach erstellt sowie abgerufen werden. Diese Basis ist auch der Ausgangspunkt der Agentur-Verrechnung. Nach Erfassung dieser Daten kann die automatischen Verrechnung für alle Vermittlungen für eine Verrechnungsperiode aufgerufen werden. Die Verrechnung kann in einem weiteren Schritt ohne Mehraufwand abgerufen werden, aber dazu in einem anderen Beitrag mehr.
Checklisten zur Kontrolle
Ein weiteres Hilfsmittel stellt in diesem Zusammenhang das vorhandene Checklisten-System dar, mit welchem Sie auf den ersten Blick erkennen können, ob Sie den Prozess der Vermittlungsvertragserstellung bereits abgeschlossen haben. Über das Protokollsystem werden auch alle Änderungen dokumentiert, sodass dies transparent nachvollziehbar ist.
Integrierte PDF Vorschau inklusive
Durch die integrierte PDF Vorschau können alle Verträge vorab in beeindruckender Qualität angesehen und gegebenenfalls korrigiert werden.
Guideline
CareOrganise kann hier einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten und bietet eine Guideline, administrative Tätigkeiten optimal abzuwickeln.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.